Die SMEG Deutschland GmbH („SMEG“) gewährt dem Käufer für SMEG Haushaltsgeräte (Groß- und Kleingeräte für den privaten Haushalt) eine Herstellergarantie nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:
1. Dauer und Beginn der Garantie:
Die Garantie wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt, beginnend mit dem Datum des Erwerbs (Rechnungsdatum des Kaufbelegs) des Gerätes. Sie gilt nur für von einem SMEG Fachhändler in Deutschland und Österreich gekaufte und gegebenenfalls eingebaute Neugeräte, die den gültigen Strom- und/oder Gasrichtlinien für Deutschland und Österreich entsprechen und für den deutschen bzw. österreichischen Markt zugelassen sind.
Bei Produkten, die ab dem 31. Juli 2026 erworben wurden, verlängert sich die Haftungsfrist einmalig um 12 Monate, wenn im Rahmen der durch die gesetzliche Gewährleistung vorgesehenen Rechtsbehelfe eine Reparatur durchgeführt wird, um die Ware in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.
2. Voraussetzung der Garantie:
Das Gerät ist unverzüglich nach Lieferung auf Mängel, insbesondere äußerliche Schäden zu untersuchen. Mängel sind vom Kunden über den Verkäufer unmittelbar nach Feststellung unter Vorlage der Rechnung anzuzeigen. Weitere Voraussetzung für die Gewährung der Garantie ist, dass das Gerät ordnungsgemäß aufgestellt, installiert und genutzt wurde.
3. Umfang der Garantie und sonstige Bedingungen
Unbeschadet der Gewährleistungsrechte des Käufers gegen den Verkäufer übernimmt SMEG während der Garantiezeit zusätzlich die unentgeltliche Beseitigung von Funktionsmängeln, soweit sie nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen, und zwar nach Wahl von SMEG durch unentgeltlichen Austausch oder Instandsetzung der defekten Teile oder unentgeltlicher Austauschlieferung des ganzen Gerätes.
Ausgetauschte Teile oder Geräte werden im Garantiefall Eigentum von SMEG.
Die Reparatur der Großgeräte erfolgt in der Regel am Ort der Verwendung, gegebenenfalls in den Räumen der Kundendienstwerksatt, sowie bei Kleingeräten nach Einsendung an den SMEG Servicepartner. Der Kunde hat dem Kundendienst den freien Zugriff zu dem defekten Gerät zu ermöglichen. Eventuelle Kosten, die dadurch entstehen, dass ein freier Zugriff zu dem defekten Gerät nicht möglich ist, gehen zu Lasten des Kunden.
Schadensersatzansprüche – auch hinsichtlich Folgeschäden – sind, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist die Haftung nur dann ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SMEG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung ist auf typischerweise eintretende, vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche und Rechte stehen dem Käufer nicht zu.
Leistungen im Rahmen dieser Garantie führen weder zu einer Verlängerung der Garantiezeit noch zum Neubeginn einer Garantiefrist. Für im Rahmen der Garantie ausgetauschte Ersatzteile gilt die verbleibende Garantiezeit des jeweiligen Geräts.
Im Garantiefall prüft ein autorisierter SMEG Servicepartner oder Servicetechniker, ob ein von der Garantie gedeckter Material-, Herstellungs- oder Konformitätsmangel vorliegt. Liegt kein Garantiefall vor, können die Kosten für die Überprüfung und gegebenenfalls die Reparatur berechnet werden. Der Kunde wird hierüber vorab informiert.
Nach Ablauf der 24-monatigen Herstellergarantie bzw. der auf 36 Monate verlängerten Garantie gemäß Ziffer 1 erfolgen Reparaturen und Ersatzteillieferungen auf Kosten des Verbrauchers. Wir empfehlen, weiterhin die autorisierten SMEG-Kundendienste zu nutzen, um von deren Fachkompetenz und Servicequalität zu profitieren.
4. Einschränkung der Garantie:
Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die zurückzuführen sind/auf:
· fehlerhafte Aufstellung oder Installation
· unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
· mechanische Beschädigung
· zerbrechliche Teile wie beispielweise Kunststoff oder Glas sowie Glühbirnen
· Transportschäden
· Reparaturen oder Änderungen, die nicht von autorisierten qualifizierten Dritten vorgenommen wurden
· Verwendung der Geräte im gewerblichen Bereich
· Überlastung
· Einsatz außerhalb Deutschlands oder Österreichs
· natürlichem Verschleiß
· sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind
Garantie Kochgeschirr
Die Garantie des SMEG Kochgeschirrs beträgt 5 Jahre ab Kaufdatum und umfasst alle Mängel, die auf Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Die Garantie ist nur gültig, wenn das Produkt im Haushaltsbereich und in Übereinstimmung mit den Bedienungs- und Wartungsanleitungen verwendet wird. Die Garantie ist bei unsachgemäßer Verwendung des Artikels, bei Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung verursacht werden, sowie in dem Fall, in dem das Produkt Stöße aufweist oder heruntergefallen ist, ungültig. Die durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Verwendung und professionellen Gebrauch verursachten Schäden werden nicht als Wartungs- oder Materialdefekte angesehen. Beanstandungen können bei Auftreten von Flecken, matten Stellen, bräunlichen Verfärbungen, Kratzern auf der Innen- und Außenseite nicht erhoben werden. Das Vorliegen von Kratzern beeinträchtigt die Verwendung des Artikels nicht, insbesondere was die Sicherheit bei der Verwendung betrifft. Die Garantie ist ab Kaufdatum gültig, das mit beizufügendem Beleg nachzuweisen ist.
Stand: Juli 2026